Fakten zum Bestellerprinzip im Überblick:

  • Die Gesetzesänderung zum „Bestellerprinzip bei Maklerauftrag“ ist zum 01. Juni 2015 in Kraft getreten.
  • Bestellerprinzip bedeutet, dass künftig stets der Auftraggeber die Maklergebühr zahlt.
  • Das Bestellerprinzip gilt ausschließlich für die Vermietung von Wohnimmobilien.
  • Künftig werden in vielen Fällen nicht mehr die Mieter, sondern Vermieter die Maklercourtage zahlen.

 

Ihre Leistungen und Expertenwissen:

  • Entspannte, schnelle und professionelle Vermietung
  • Qualifizierte Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen
  • Marktgerechte Mietpreisermittlung
  • Bonitätsprüfung und Qualifizierung der Interessenten
  • Effektive Vertriebswege (Bestandskunden, Zeitung, Internet)
  • Vertrauensvolle Ansprache
  • Ständige Erreichbarkeit
  • Sicherheit bei der Immobilienvermietung
  • Langjährige und fundierte Markterfahrung
  • Entlohnung nur bei Erfolg
Mieterselbstauskunft für den Vermieter
Mieterauskunft_Immonet Kopie.pdf
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Unser: SUCHAUFTRAG FÜR EIN MIETOBJEKT

SUCHAUFTRAG FÜR EIN MIETOBJEKT
Der Auftraggeber weist hiermit Blauwitz Immobilienservice an, Ihm gemäß seiner mitgeteilten
Wünsche, ein Mietobjekt nachzuweisen bzw. einen Mietvertragsabschluss zu vermitteln.
Blauwitz Immobilienservice wird ausschließlich auf die Veranlassung des Auftraggebers hin für
diesen tätig. Über einen Bestand an Mietwohnungen verfügt Blauwitz Immobilienservice nicht,
d.h. das Mietobjekt wird speziell für den Auftraggeber gesucht.
SUCHAUFTRAG FÜR EIN MIETOBJEKT_block.pdf
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