- Die Gesetzesänderung zum „Bestellerprinzip bei Maklerauftrag“ ist zum 01. Juni 2015 in Kraft getreten.
- Bestellerprinzip bedeutet, dass künftig stets der Auftraggeber die Maklergebühr zahlt.
- Das Bestellerprinzip gilt ausschließlich für die Vermietung von Wohnimmobilien.
- Künftig werden in vielen Fällen nicht mehr die Mieter, sondern Vermieter die Maklercourtage zahlen.
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